Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkungen
Der Erfüllung unserer Makleraufträge
widmen wir uns mit großer Sorgfalt und unparteiischer Wahrnehmung
der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt
im Rahmen der §§ 652 ff. BGB der allgemein anerkannten
kaufmännischen Grundsätze unter Einhaltung der Standesregeln
unseres Berufsstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis
und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere
Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder
Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Wenn wir zusätzlich den rechtsgeschäftlichen
Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“
zugrunde legen, so geschieht dies in Erfüllung und Ausgestaltung
der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter
Wahrnehmung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte
und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs.
§ 1
Sofern ein Kaufinteressent von unserem Angebot
bereits Kenntnis hat, ist dieser verpflichtet uns binnen drei
Tagen unter Beifügung entsprechender Nachweise zu informieren.
Geschieht dies nicht innerhalb der vorgenannten Frist, kann er
sich uns gegenüber nicht auf Vorkenntnis berufen.
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§ 2
Zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen
sind alle unsere Angaben, Auskünfte und Mitteilungen vertraulich
zu behandeln. Ohne unser Wissen und unsere Einwilligung dürfen
diese nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung
gegen die Weitergabe und Vertraulichkeit aller Informationen und
Vertragsabschluß durch oder mit Dritten, ist unser Auftraggeber
verpflichtet, uns als Schadenersatz die Gebühren zu zahlen,
die uns zugestanden hätten, wenn wir selbst den Vertrag geschlossen
hätten.
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§ 3
(1) Der Anbieter oder Verkäufer
eines Objektes ist verpflichtet, uns alle für den Verkauf
erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu liefern, sowie
uns auf Verlangen Vollmacht zur Einsicht der Grundbuch-, Einheitswert-,
Katasterakten und sonstigen verkaufsrelevanten Unterlagen zu erteilen.
(2) Unsere Angebote erfolgen gemäß
der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Sie sind freibleibend
und unverbindlich; wir übernehmen keine Gewähr für
deren Richtigkeit. Wir übernehmen auch keine Gewähr
für die Bonität der von uns zusammengeführten Vertragspartner.
Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
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§ 4
An Maklerprovision zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer sind zu zahlen:
An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen,
berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von
allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: Vom Käufer
5 %.
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§ 5
Bei Vermietung und Verpachtung zahlbar von Mieter/Pächter
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei Mietverträgen unabhängig von
vereinbarter geringerer Vertragsdauer als 5 Jahren und bis zu
5 Jahren, beträgt die Maklerprovision bei privater Vermietung
2 Monatsmieten, bei gewerblicher Vermietung 3 Monatsmieten.
- Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren,
berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen
auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens
jedoch aus der 10-Jahres Mietsumme: 3 %.
- Dem Mieter eingeräumte Option auf Verlängerung
des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt:
3 % der Mietsumme vom Vertrags- und Optionszeitraum.
Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen
vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von
Verbrauchs- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
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§ 6
(1) Die Maklerprovision ist verdient,
sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises
ein Vertrag zustande gekommen ist; Mitursächlichkeit genügt.
Die Provision ist fällig und zahlbar nach Rechnungserteilung.
(2) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen,
wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden
Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes
oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt
wird.
(3) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch
berührt, daß der Abschluß des Vertrages zu einem
späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern
der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich
von unserem Angebotsinhalt abweicht.
(4) Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit
Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf
unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen
ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
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§ 7
Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil
entgeldlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
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§ 8
(1) Ein uns erteilter Alleinauftrag
begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes
Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber
herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende
Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns
zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der
eigenen Abschlußtätigkeit.
(2) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine
bestimmte, festzulegende Frist erteilt; diese beträgt längstens
zwei Jahre. Die Kündigungsfrist beträgt für beide
Parteien drei Monate, andernfalls verlängert sich der Auftrag
um ein weiteres Jahr. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
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§ 9
(1) Bei Vertragsabschluß
hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekanntzugeben.
(2) Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß.
Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch
auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden
Nebenabreden.
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§ 10
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos
geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon
unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Sofern er
dies unterläßt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen
Auslagen und Zeitaufwendungen.
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§ 11
Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle
des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft
zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle
des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch
Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung
eines Vorrechts.
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§ 12
(1) Vertragswidriges Verhalten
unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere
sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den
Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung von
vereidigten Sachverständigen.
(2) Schadenersatzansprüche uns gegenüber
sind, mit Ausnahme bei nachgewiesenem vorsätzlichen und grob
fahrlässigem Verhalten, ausgeschlossen.
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§ 13
Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten
Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten
ansonsten einschlägige gesetzliche Bestimmungen.